Fachschule für Sozialwesen

Abschluss:
Staatlich anerkannter Erzieher Staatlich anerkannte Erzieherin

Allgemeine Informationen

Die Ausbildung an der Fachschule, FB Sozialwesen, FR Sozialpädagogik, wird durch die Schulordnung Fachschule (FSO) [ FSO 2021] [FSO 2023] geregelt und führt zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“.

Aufnahmevoraussetzungen

1. Der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und

a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Sozialassistentin/ Sozialassisten),

b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder der Nachweis über eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen oder

c) eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung sowie

2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales ODER der Abschluss der Fachhochschulreife (alle Profile) mit dem Nachweis eines 6-wöchigen einschlägigen Praktikums ODER die allgemeine Hochschulreife mit dem Nachweis eines 6-wöchigen einschlägigen Praktikums.

3. die gesundheitliche Eignung, welche durch ein ärztliches Attest, das bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachzuweisen ist.

(2) Auf Tätigkeiten gemäß Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c werden Freiwilligendienste angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde.

Vorstellung

Ausbildungsverlauf

Ziel der Ausbildung ist es, als Fachkräfte in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Gesamtausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre mit integrierten Praktika (Gesamtzeit: 30-33 Wochen oder 1200-1320 Stunden) (Leitfaden zur berufspraktischen Ausbildung) in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. In der letzten Klassenstufe wird eine Facharbeit erstellt. Für die Anfertigung der Facharbeit gilt die Handreichung zur Erstellung der Facharbeit als Grundlage. 

Praktika

1. Ausbildungsjahr: 10-11 wöchiges Blockpraktikum in der Kinderkrippe, dem Kindergarten oder im Hort

2. Ausbildungsjahr: 10-11 wöchiges Blockpraktikum in Arbeitsfeldern von Erzieherinnen und  Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtungen

3. Ausbildungsjahr: 10-11 wöchiges Blockpraktikum inklusive praktischer Prüfung mit anschließendem Fachgespräch in einem Arbeitsfeld nach Wahl 

Handlungsorientierte Lernfelder

  • Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleite
  • Lernfeld 3: Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten 
  • Lernfeld 4: Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen
  • Lernfeld 5: Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
  • Lernfeld 6: Kinder und Jugendliche bei Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen
  • Lernfeld 7: Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten
  • Lernfeld 8: Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln  sowie im Berufsfeld kooperieren
  • Lernfeld 9: Facharbeit erstellen

Unterrichtsfächer

Unterrichtsfächer (Pflichtbereich):

  • Deutsch
  • Englisch
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Mathematik
  • Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik

Liegt die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife nicht länger als sechs Jahre zurück kann auf Antrag eine Befreiung von den Fächern Mathematik, Deutsch, und Englisch erfolgen.
Es werden Wahlpflichtfächer angeboten.

Link zur Stundentafel

Ansprechpartner

  • Schulleiterin: Dr. Sigrun Helfricht
  • Fachleiterin: Julia Jagiella
  • Sekretariat: Ute Mahr / Stefan Gerschbeck

Email-Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Kontaktseite.

Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift und Lichtbild
  • original beglaubigte Kopien der Zeugnisse, welche die Aufnahmevoraussetzungen nachweisen, und der Nachweise über die geleistete förderliche bzw. berufliche Tätigkeit
  • eine Erklärung darüber
    a) ob der Bewerber bereits zu einer Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang zugelassen wurde, ob er an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und welche Ergebnisse er dabei erzielt hat,
    b) an welchen Fachschulen sich der Bewerber zum Zeitpunkt der Antragstellung zusätzlich beworben hat,
    c) ob und an welcher Fachschule der Bewerber in einem Auswahlverfahren bisher unberücksichtigt geblieben ist und
  • soweit erforderlich, eine Erklärung über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 FSO
  • 1 Lichtbild mit Namen versehen

dreijährige berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher

Aufnahmevoraussetzungen

Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und

  • Abschluss einer mindestens zweijährigen für den Bildungsgang einschlägigen (sozial/pflegerischen) Berufsausbildung ODER
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit zweijähriger Berufstätigkeit oder sechswöchiger einschlägiger Tätigkeit ODER
  • Einschlägige (sozial/pflegerische) Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren Vollbeschäftigung ODER
  • der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales ODER der Abschluss der Fachhochschulreife (alle Profile) mit dem Nachweis eines 6-wöchigen einschlägigen Praktikums ODER die allgemeine Hochschulreife mit dem Nachweis eines 6-wöchigen einschlägigen Praktikums. und
  • Arbeitsvertrag/ Kooperationsvereinbarung mit Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe Arbeitsvertrag und Zustimmung Arbeitgeber

Die angehenden Fachschülerinnen und Fachschüler schließen mit einem anerkannten Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung einen Arbeitsvertrag während der Ausbildung ab. Als mögliche Umfang der Arbeitszeit empfiehlt sich eine 3-Tage-Woche mit insgesamt 24 Stunden/Woche. Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterliegen nicht der Ferienregelung. Sie haben einen Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen. Dieser Urlaubsanspruch wird in der unterrichtsfreien Zeit vom Träger der Einrichtung gewährt.

Ausbildungsverlauf

Berufspraktische Ausbildung im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeit:

  1. Ausbildungsjahr: unterrichtsbegleitend (beim eigenen Ausbildungsbetrieb)
  2. Ausbildungsjahr: Fremdpraktikum (Praktikum in einem anderen Arbeitsfeld) und unterrichtsbegleitend (beim eigenen Ausbildungsbetrieb)
  3. Ausbildungsjahr: unterrichtsbegleitend (beim eigenen Ausbildungsbetrieb)

Organisation Unterricht:

  • zwei Tage in der Woche Unterricht an der Fachschule
  • Lernaufgaben Praxis
  • Adaptive Lernformen begleiten den Wissenserwerb und -transfer der Lerninhalte aus den Lernfeldern 1-9
  • Inhalte aus dem Lernfeld 5 werden durch Lernaufgaben für die Praxis vertieft

Fremdpraktikum (trägerintern möglich) Der Beginn und die zeitliche Organisation sind mit der Fachschule abzustimmen.

  • 10-11 Wochen
  • Zum Beispiel Kita (Krippe, Kindergarten, Hort) ist die Stammeinrichtung, dann muss das Fremdpraktikum in einem anderen Handlungsfeld absolviert werden (Wohngruppe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugend

Ansprechpartner

  • Schulleiterin: Dr. Sigrun Helfricht
  • Fachleiterin: Antje Langbein
  • Sekretariat: Ute Mahr / Stefan Gerschbeck

einjährige berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher

Aufnahmevoraussetzungen

  • erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/in
  • Nachweis über eine mindestens einjährige heilerziehungspflegerische oder sozialpädagogische Tätigkeit
  • Arbeitsvertrag und Zustimmung des Arbeitgebers zur Ausbildung an der Fachschule der Henriette-Goldschmidt-Schule

Die angehenden Fachschülerinnen und Fachschüler schließen mit einem anerkannten Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung einen Arbeitsvertrag während der Ausbildung im Umfang von 20- 25 Stunden.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterliegen nicht der Ferienregelung. Sie haben einen Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen. Dieser Urlaubsanspruch wird in der unterrichtsfreien Zeit vom Träger der Einrichtung gewährt.

Ausbildungsverlauf

Berufspraktische Ausbildung im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeit:

  1. Blockpraktikum Fremdpraktikum in einem anderen Arbeitsfeld (bestenfalls der gleiche Träger): 8 Wochen (= 16 Wo TZ á 20 h)  ⇒ 320 Stunden
  2. Blockpraktikum: in eigenen Einrichtung (andere Gruppe) Vollzeit: 3 Wochen ⇒ 120 Stunden zum Ende der Ausbildung. In dieser Zeit findet die praktische Prüfung statt.

Organisation Unterricht:

  • 2 Präsenzwochen á 40 h  

Die Schultage und Unterrichtszeiten werden mit dem Zulassungsschreiben bekannt gegeben.

Ansprechpartner

  • Schulleiterin: Dr. Sigrun Helfricht
  • Fachleiterin: Antje Langbein
  • Sekretariat: Ute Mahr / Stefan Gerschbeck

Alle Informationen zum Download als PDF.

AQUA – Anpassungsqualifizierung für ausländische Erzieherabschlüsse

Allgemeine Informationen

Pädagogische Fachkräfte weisen bereits im EU-Vergleich unterschiedlichste Professionsprofile auf, die im internationalen Vergleich noch differenzierter sind. Diese Anpassungsqualifizierung soll obligatorisch sicherstellen, dass für die zukünftige Tätigkeit als Erzieherin und Erzieher im Freistaat Sachsen folgende berufliche Handlungskompetenzen vorhanden sind bzw. erworben werden:

  • pädagogisches Arbeiten unter Berücksichtigung des Rechtsverständnisses der BRD und des Freistaates Sachsen für die Arbeitsfelder von Erzieherinnen und Erziehern
  • pädagogisches Arbeiten auf der Grundlage des Sächsischen Bildungsplanes
  • pädagogisches Handeln in Arbeitsfeldern, welche in der Ausbildung des Herkunftslandes keine bzw. eine untergeordnete Rolle gespielt haben

Die Ausbildung wird geregelt durch die „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen für Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen (Erzieher-Anerkennungsverordnung – AnerkVO Erzieher) vom 30. Mai 2016 http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/16920

Ausbildungsziele

Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb des Abschlusses „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ für Bewerber/innen mit ausländischen Ausbildungsabschlüssen im Tätigkeitsfeld des/r  „Staatlich anerkannten Erziehers/in“.

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf und ein Lichtbild
  • Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus oder der Sächsischen Bildungsagentur über die Gleichstellung des Abschlusses bzw. von Tätigkeitsfeldern des Erziehers nach sächsischem Recht einschließlich der im Bescheid festgelegten Ausgleichsmaßnahmen
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
  • mit Beginn der Ausbildung ein erweitertes Führungszeugnis zur Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe

Ausbildungsverlauf

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach Absolvierung der fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildung eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme, die zur Anerkennung des Berufsabschlusses bei der Zeugnisanerkennungsstelle im Kultusministerium in Dresden vorzulegen ist.

Die fachtheoretische Ausbildung umfasst folgende Unterrichtsmodule:

  • Pädagogische Grundlagen und berufsrelevante rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit als Erzieherin/Erzieherim Freistaat Sachsen umsetzen (60 Stunden)
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit umsetzen, reflektieren und berufliche Handlungskompetenz weiterentwickeln (40 Stunden)
  • Selbstbildungs- und Entwicklungsprozesse von Kleinkindern in der Kinderkrippe initiieren, begleiten und unterstützen (20 Stunden)
  • Selbstbildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern im Kindergarten initiieren, begleiten und unterstützen (20 Stunden)
  • Selbstbildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern im Hort initiieren, begleiten und unterstützen (20 Stunden)
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen ressourcenorientiert unterstützen (40 Stunden) Lehrplan AQUA

Ansprechpartner

  • Schulleiterin: Dr. Sigrun Helfricht
  • Fachleiterin: Antje Langbein
  • Sekretariat: Ute Mahr / Stefan Gerschbeck

Abschluss: Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin

Allgemeine Informationen

Die Ausbildung an der Fachschule, FB Sozialwesen, FR Sozialpädagogik, wird durch die Schulordnung Fachschule (FSO) [ FSO 2021], [FSO 2023] geregelt und führt zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“.

Aufnahmevoraussetzungen

(1) Aufnahmevoraussetzungen sind

1. Der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und

a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen (sozial/ pflegerischen), nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,

b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder der Nachweis über eine einschlägige sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit in einem Arbeitsfeld der Heilerziehungspflege im Umfang von mindestens sechs Wochen oder

c) eine einschlägige (sozial/pflegerische) Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung sowie

2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales ODER der Abschluss der Fachhochschulreife (alle Profile) mit dem Nachweis eines 6-wöchigen einschlägigen Praktikums ODER die allgemeine Hochschulreife mit dem Nachweis eines 6-wöchigen einschlägigen Praktikums.

3. die gesundheitliche Eignung, welche durch ein ärztliches Attest, das bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachzuweisen ist.

Praktika

1. Ausbildungsjahr: 10-11 wöchiges Blockpraktikum Arbeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Pflege

2. Ausbildungsjahr: 10-11 wöchiges Blockpraktikum Arbeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Bildung

3. Ausbildungsjahr: 10-11 wöchiges Blockpraktikum inklusive berufspraktischer Prüfung in einem Arbeitsfeld nach Wahl

Vorstellung

Ausbildungsverlauf

Ziel der Ausbildung ist es, als heilpädagogisch, sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu unterstützen, zu betreuen und zu pflegen und ihnen eine bestmögliche Selbständigkeit zu ermöglichen. Heilerziehungspflegerische Tätigkeiten umfassen dabei alle Bereiche der Lebenswelt von Menschen mit Behinderung/en. Heilerziehungspfleger/innen übernehmen dabei pädagogische, pflegerischen, anwaltliche, organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben.

Die Gesamtausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre mit integrierten Praktika (Gesamtzeit 30-33 Wochen) in unterschiedlichen sozialen pflegerischen gesundheitlichen Arbeitsfeldern. Im 3. Ausbildungsjahr wird eine Facharbeit erstellt. Für die Anfertigung der Facharbeit ist die Handreichung zur Erstellung der Facharbeit verbindlich. 

Handlungsorientierte Lernfelder

  • Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Lernfeld 2: Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Lernfeld 3: Menschen mit  Behinderung/en individuell begleiten und pflegen
  • Lernfeld 4: Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und gestalten
  • Lernfeld 5: Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
  • Lernfeld 6: Heilerziehungspflegerische  Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Lernfeld 7: Konzeptionsbezogen und unternehmerisch handeln sowie Qualität sichern und weiterentwickeln
  • Lernfeld 8: Facharbeit erstellen

Unterrichtsfächer

Die Ausbildung gliedert sich in folgende Unterrichtsfächer:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Mathematik
  • Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik

Liegt die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife nicht länger als sechs Jahre zurück kann auf Antrag eine Befreiung von den Fächern Mathematik, Deutsch, und Englisch erfolgen.

Link zur Stundentafel

Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift und Lichtbild
  • original beglaubigte Kopien der Zeugnisse, welche die Aufnahmevoraussetzungen nachweisen, und der Nachweise über die geleistete förderliche bzw. berufliche Tätigkeit
  • mit der Entscheidung über die Aufnahme ein erweitertes Führungszeugnis zur Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe und ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
  • 1Lichtbild mit Namen versehen

Ansprechpartner

  • Schulleiterin: Dr. Sigrun Helfricht
  • Fachleiterin: Julia Jagiella
  • Sekretariat: Ute Mahr / Stefan Gerschbeck

Email-Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Kontaktseite.

Vier Jahre – berufsbegleitend (TZ)

Aufnahmevoraussetzungen

Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für die Vollzeitausbildung (siehe oben).

sowie

  • ein Arbeitsvertrag von 20-25 Stunden in einer Einrichtung der Behindertenhilfe (z.B. Wohnstätte für erwachsene Menschen oder Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung, integrative Kindertagesstätte, Förderschule mit Förderschwerpunkt…)

und

  • die Zustimmung des Arbeitgebers zur berufsbegleitenden Ausbildung an der Henriette-Goldschmidt-Schule

Ausbildungsverlauf

Organisation Unterricht:

  • Die Schultage und Unterrichtszeiten werden mit dem Zulassungsschreiben bekannt gegeben.
  • In den Ferien findet kein Unterricht statt.
  • Es muss ein zehn- bis elfwöchiges Fremdpraktikum erfolgen, das nicht dem Handlungsschwerpunkt des Arbeitsvertrages entspricht. (entweder ebenfalls berufsbegleitend mit Freistellung des Arbeitsgebers, trägerintern möglich oder Vollzeit während der Ferien)

Alle Informationen zum Download als PDF.

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